Samstag, Juli 29, 2023

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Das Patenamt hat eine lange Tradition. Eine Verpflichtung zur Vormundschaft beim Tod der Eltern ist heute mit diesem Amt nicht mehr verbunden. Vielmehr lädt das Patenamt ein, eine besondere Beziehung zum Patenkind aufzubauen. Gerade in religiösen Fragen ist es gut, wenn ein Kind Menschen um sich hat, die von ihrem eigenen Glauben, ihren Fragen, Zweifeln und Antworten erzählen. Dazu lädt das Patenamt ein.

In Württemberg wird erwartet, dass Paten Mitglied in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind. Einer der Paten muss evangelisch sein. Wir respektieren den Wunsch von Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, keine Ehrenämter in der Kirche mehr zu übernehmen. Deshalb ist es auch nicht möglich, das kirchliche Ehrenamt des Paten anzutreten.

Bei weiteren Fragen stehen unser Pfarrer gerne für Auskünfte zur Verfügung.